Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
Leistungsbeschreibung
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.
Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Straßenbaulastträger der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- maßstabgerechter Lageplan
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührenordnung der Stadt Halberstadt vom 16.10.2010 i. V. m. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt vom 01.03.2018 erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen erhalten.
Anträge / Formulare
Die Anträge sind formlos oder per Formular zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Falls Sie ein Gaststättengewerbe um Außengastronomie erweitern wollen, haben Sie dies der Gewerbehörde anzuzeigen. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl bzw. wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Ein Service der Stadt Halberstadt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.13 Straßenverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1330
Teamleitung
- E-Mail:
- strassenverkehrsabteilung@halberstadt.de
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de
Mitarbeitende
FrauA.Marx
- Telefon:
- +49 3941 55-1331
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de