Lärmbelästigung anzeigen
Leistungsbeschreibung
Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.
Bei Lärm, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.
Was sollte ich noch wissen?
War durch das Gespräch mit dem Lärmverursacher ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Ruhestörung handelt, können Sie sich an die für Sie
zuständige Sicherheitsbehörde
wenden.
Die Polizei wird bei der Abwehr von Gefahren durch Ruhestörungen nur tätig, soweit diese durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Die Sicherheitsbehörden sind nicht nur befugt, ordnungswidriges Verhalten zu ahnden sondern im Einzelfall auch Maßnahmen zu treffen, um zukünftige Ruhestörungen zu verhindern.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.11 Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Wichtige Telefonnummern: Fundbüro 03941/ 551320 Anmeldung für Feuerwerk Klasse II, öffentliche Veranstaltungen, Traditionsfeuer, Beantragung Hausnummern, Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 03941/ 551327
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55 1320
Obdachlosenangelegenheiten
- Telefon:
- 03941 55 1320
Fundbüro
- Telefon:
- 03941 55 1323
Teamleitung Ordnung
- Web:
- https://www.halberstadt.de
- E-Mail:
- ordnung@halberstadt.de