Grundsteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
Verfahrensablauf
Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz bestimmen. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fälligkeit der Grundsteuer: Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen: - 15. Februar - 15. Mai - 15. August - 15. November Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 1.8 Steuern
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1211
- Web:
- https://www.halberstadt.de
- E-Mail:
- adams@halberstadt.de