Kindertagesbetreuung anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Verfahrensablauf
Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Voraussetzungen
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Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
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Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
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Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
KITA Hoppelnase
Beschreibung
Die Kindertagesstätte "Hoppelnase" befindet sich im Halberstädter Ortsteil Langenstein. Zur Einrichtung gehört auch der Hort Langenstein, der sich mit im Gebäude der Grundschule befindet. Die Erzieherinnen legen großen Wert darauf, den Kindern die Natur und ihre Umwelt näher zu bringen, sie sehen die Kindertagesstätte als Lebens- und Erfahrungsraum kleiner Kinder, in dem das Kind Kind sein darf.
Aufnahmekapazitäten: 120 Betreuungsplätze, davon 25 Krippenplätze, 50 Kindergartenplätze, 45 Hortplätze
Anmeldung:
Stadt Halberstadt
Abteilung Kindereinrichtungen und Schulen
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Ansprechpartnerin: Frau Kisser
Telefon: +49 3941 551405
Zimmer 210
Mail: kisser@halberstadt.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 6:00 Uhr - 17:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Quedlinburger Str. 1
38895Halberstadt (Langenstein)
Kontakt
- Telefon:
- 03941 30167
- E-Mail:
- kita-hoppelnase@halberstadt.de
Formulare
- Anmeldung KITA
- Antrag auf Geschwisterbonus
- Benutzersatzung Kindertagesstätten
- Kindertagesstätten (Kostenbeitrag) ab 01.01.2024
- Neuaufnahme-Betreuungsbestätigung-Veränderung-Kündigung für Kita
- Satzung zum Kostenbeitrag für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Gebiet der Stadt Halberstadt
- Veränderungsmitteilung Kita (23.01.2025)