Alters- und Ehejubiläum
Leistungsbeschreibung
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr des Landesverwaltungsamtes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Gleichstellungsbeauftragte
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1003
- Web:
- https://www.halberstadt.de
Mitarbeitende
FrauCarolinTimplan
- Fax:
- 03941 55-1003
- Web:
- Stadtportal
- E-Mail:
- Gleichstellungsbeauftragte