Alters- und Ehejubiläum

Leistungsbeschreibung

Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 50. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen vom 27. Mai 2026 - GVBl. LSA Nr. 18/2026 S. 112

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 0.3 Gleichstellungsbeauftragte

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Holzmarkt 1 38820 Halberstadt, Stadt
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Besucheradresse
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1003
Web:
https://www.halberstadt.de

Mitarbeitende

FrauAndreaSchwarzloos

Gleichstellungsbeauftragte
0.3 Gleichstellung
Gleichstellung
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