Auskunft über den Winterdienst erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.8 Stadtgrün, Sauberkeit, Tiergarten
Öffnungszeiten
Stadtgrün, Sauberkeit
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Tiergarten
täglich ab 9.00 Uhr geöffnet
Oktober - April von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mai - September von 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Anschrift 3.8 Stadtgrün, Sauberkeit, Tiergarten
Gröperstraße 88
38820Halberstadt
Stadtgrün, Sauberkeit, Tiergarten
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1822
- E-Mail:
- stadtgruen@halberstadt.de