Störung der Straßenbeleuchtung melden

Leistungsbeschreibung

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Stadt- und Landschaftspflegebetrieb (STALA)

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Postanschrift Stadt- und Landschaftspflegebetrieb (STALA)
Gröperstraße 88
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 55-1810
Telefon:
03941 551811
Web:
https://www.stala.de

Onlinedienste

Mängel melden (Sammeldienst für unterschiedliche Leistungen)
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