Störung der Straßenbeleuchtung melden
Leistungsbeschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Stadt- und Landschaftspflegebetrieb (STALA)
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Gröperstraße 88
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55-1810
- Telefon:
- 03941 551811
- Web:
- https://www.stala.de