Störung der Straßenbeleuchtung melden
Leistungsbeschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
1.4 Rat und Recht
Öffnungszeiten
Di 09 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr
Mi geschlossen
Do 09 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 16 Uhr
Fr 09 Uhr – 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55 1022
Abteilungsleitung
Mitarbeitende
Sachbearbeitung Bürgermeldungen
- Telefon:
- +49 3941 55-1055
- E-Mail:
- beschwerden@halberstadt.de