Störung der Straßenbeleuchtung melden

Leistungsbeschreibung

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

1.6 Rat und Recht

Beschreibung

Das Ratsbüro finden Sie im Rathaus, Holzmarkt 1 und den Bereich Recht am Petershof, Saalbau, Domplatz 49

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Rathaus
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Besucheradresse
Petershof
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 55 1022

Abteilungsleitung

Mitarbeitende

Sachbearbeitung Bürgermeldungen

Telefon:
+49 3941 55-1055

Onlinedienste

Mängel melden (Sammeldienst für unterschiedliche Leistungen)
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