Verwendung von Wappen beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes
Landeswappen
. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Bei der Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
1.6 Rat und Recht
Beschreibung
Das Ratsbüro finden Sie im Rathaus, Holzmarkt 1 und den Bereich Recht am Petershof, Saalbau, Domplatz 49
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55 1022
Abteilungsleitung