BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Schaubild Denkmalschutz

Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit eines Gebäudes
Beratung über Vorgehensweise, Förderung und ggf. Denkmaleigenschaft
durch das Sanierungsbüro der Stadt Halberstadt
Einschaltung eines Architekten
Auftragserteilung an den Architekten
Absprache mit der Stadt (Sanierungsbüro und Plan-
ungsamt)

  Erarbeitung durch den Architekten:
  -Bestandspläne/Schadenslisten
  -Sanierungs-und Nutzungskonzept
  -Kostenermittlung

Absprache mit dem Bauherrn / Eigentümer
  Prüfung durch das Sanierungsbüro der
Stadt sowie Feststellung der förderung-
sfähigen Kosten
 
 

Beratung über Förderung und
Finanzierungsmöglichkeiten durch die Stadt - GRUNDSATZENTSCHEIDUNG DES EIGENTÜMERS/BAUHERRN ÜBER DURCHFÜHRUNG DER SANIERUNGSMAßNAHME

 
Fördermittel verfügbar   Fördermittel z.Zt. nicht verfügbar
Abschluß eines Sanierungs-
vertrages zwischen Eigentümer
u. Stadt mit Festlegung
der Förderung
  Eintrag der Sanierungs-/Bau-
maßnahme in eine Warteliste
Abschluß eines Architekten-
vertrages zwischen Bau-
herrn u. Architekt
  Abschluß einer "Vereinbarung
zum vorzeitigen Baubeginn" zw.
Bauherrn und Stadt zur Vor-
finanzierung der Maßnahmen
durch den Bauherrn
Bauantragstellung, Durch-
führung u. Abrechnung der
Sanierungs-/Baumaßnahmen
durch den Architekten unter
Begleitung der Stadt
  Nachträgliche Förderung bei
verfügbaren Fördermitteln

 

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