Neubaugebiet Sonntagsfeld der Stadt Halberstadt - Zahlen und Fakten
Grundstücke in schöner , ruhiger Lage! | Direkt am Landschaftspark "Spiegelsberge"! | Hochwertige Erschließung! |Kein Durchgangsverkehr!
1) Allgemeines und Bewerbung
Hiermit erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dem attraktiven Neubaugebiet der Stadt Halberstadt. Wir glauben, dass diese Fakten und in jedem Falle eine Ortsbesichtigung der landschaftlich sehr schön gelegenen Grundstücke für sich sprechen.
Um den Bauherren einen schnellen und unbürokratischen Service zu bieten, ist für das Neubaugebiet das Team "Sonntagsfeld" zuständig. Das Team ist direkt dem Oberbürgermeister unterstellt und besteht aus: Frau Ruprecht, Abteilung Stadtplanung, Tel. 551612; Herrn Brünig, Abteilung Tiefbau, Tel. 551666; Herrn Brehsan, Bereich Recht und Liegenschaften, Tel. 551236.
Die Grundstücke sind Eigentum der Stadt Halberstadt und werden ohne Bindung an Bauträger direkt an die jeweils vorliegenden Bewerber vergeben. Die Erwerber müssen das Grundstück innerhalb von zwei Jahren mit einem Wohnhaus bebauen.
Aktuell sind die aus der Anlage ersichtlichen Baugrundstücke im Angebot, zwischenzeitliche Grundstücksvergabe vorbehalten.
Bewerbungen richten Sie bitte persönlich oder schriftlich (formlos) an:
Stadt Halberstadt | Bereich Recht- und Liegenschaften | z.Hd. Herrn Brehsan | Postfach 1537 | 38805 Halberstadt | (Büro Domplatz 49 "Petershof", Zi. 001) | Fon: 03941/ 551236 | Fax 03941/551029;
E-Mail
2) Erwerbskonditionen für die erschlossenen Grundstücke
Der Erwerber kann wählen, ob er das Grundstück kauft oder einen Erbbaurechtsvertrag abschließt.
Konditionen Kauf:
Der Kaufpreis beträgt 130,00/m² inkl. der Straßenerschließung nach §§ 127 ff BauGB, Vermessung, Grenzsteinen und archäologischer Untersuchung des Baufeldes.
Konditionen Erbbaurecht:
4 % Erbbauzins von 95,90 /m², also 3,84 /m² im Jahr, Anpassungsklausel gem. Verbraucherpreisindex, Laufzeit 50-99 Jahre, Ankaufsrecht ab dem 12. Jahr zum dann bestehenden Verkehrswert (abzüglich bereits durch den Bauherren bezahlter Erschließung), mindestens 95,90 /m². Vermessung, Grenzsteine sowie archäologische Untersuchung des Baufeldes sind im Erbbauzins enthalten.
Der Erschließungsbeitrag für den Straßenbau von 34,10 /m² ist bei Erbbaurechtsverträgen bei Grundstücksübergabe zu zahlen und damit abgegolten.
3) Nebenkosten
Die Grunderwerbssteuer von zurzeit 5,0 %, Notargebühren und sonstige Nebenkosten trägt der Erwerber. Erschließungsleistungen Dritter, also z.B. Stadtwerke, Abwassergesellschaft und Telekom, zahlt der Erwerber direkt.
- Änderungen vorbehalten -
4) Archäologische Untersuchungen
Das Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie (LDA) erteilte gem. dem Denkmalschutzgesetz LSA die Auflage, dass alle Flächen, die bebaut werden, archäologisch untersucht werden müssen. Selbstverständlich wurden daher die notwendigen Grabungen im Straßenbereich durchgeführt. Auf den Baugrundstücken erfolgt die archäologische Untersuchung in individueller Abstimmung mit den Bauherren aufgrund der jeweiligen Bauplanung inklusive Außenanlagen im Auftrag und auf Kosten der Stadt bis zu einer max. Fläche von 300 m².
Nur falls später noch einmal außerhalb der jeweils untersuchten Baufelder (für Swimmingpool etc.) über eine bestimmte Tiefe hinaus geschachtet wird, sind die entsprechenden Untersuchungen auf diesen Teilflächen durch die Bauherren selbst zu bezahlen. Die Organisation übernimmt auf Wunsch die Stadt.
5) Vergabeverfahren
Wenn kommunale Grundstücke vergeben werden und gleichzeitig mehrere Bewerber vorliegen, kann es leider leicht zu Unstimmigkeiten kommen, da sich Bewerber teilweise übergangen fühlen. Um diese Gefahr auszuschließen hat der Stadtrat ein Grundstücksvergabeverfahren beschlossen, welches eine Gleichbehandlung aller Bewerber sicherstellt.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt daher bei Vorliegen mehrerer Bewerber nach dem festgelegten Losverfahren.
Für näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Brehsan, Telefon: 03941 551236 oder per E-Mail brehsan@halberstadt.de
Hinweis: Diese Information wurde sorgfältig erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.
Stand aller Angaben: 05.02.2020