Lärmkartierung, 2. Stufe (2012-2013)
Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Verkehrslärm, stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine besonders hohe Belastung dar.
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" gibt der Lärmminderung neue Impulse. Mit der Umsetzung in deutsches Recht (§§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz und 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung) werden die Gemeinden verpflichtet, die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Straßen zu kartieren und darauf aufbauend Aktionspläne zur Lärmminderung zu entwickeln. Ein Rechtsanspruch ergibt sich nur in Bezug auf die Information der Bürgerinnen und Bürger.
Weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie und wie diese in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird, finden Sie hier .
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt | Bereich Stadtplanung | Herr Damaschke
Domplatz 49, 38820 Halberstadt
Fon 03941/ 55 1613 | Fax 03941/ 55 281613 | E-Mail