BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Erschließung d. Wohnstraßen im Wohngebiet Huychaussee

Planerische Beschreibung
Die Stadt Halberstadt beabsichtigt den Wacholderweg und den Weißdornweg gemäß Bebauungsplan Nr. 03 „Huychaussee“ auszubauen. Die Maßnahme umfasst den grundhaften Ausbau des Wacholderweges und des Weißdornweges einschließlich Neubau eines Regenwasserkanals.

Der Ausbau erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH, der Halberstadtwerke GmbH und der Telekom. Die Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH plant mit dem Neubau eines Schmutzwasserkanals den Anschluss der beiden Wege an die zentrale Abwasserentsorgung der Stadt Halberstadt. Die Halberstadtwerke GmbH planen im Zuge des Straßenausbaues ihr Stromleitungsnetz im Wacholderweg zu erneuern und die Telekom wird ihr oberirdisches Telefonnetz erdverlegen.

Mit dem Bauvorhaben werden die letzten beiden unerschlossenen Wege des Wohngebietes „Huychaussee“ straßenbaulich und abwassertechnisch erschlossen.
Das Wohngebiet „Huychaussee“ liegt am nördlichen Ortsrand von Halberstadt zwischen der L 83 (Huylandstraße) und dem Friedhof. Die Grundstücke sind größtenteils mit Einfamilienhäusern bebaut. Es gibt jedoch noch einige unbebaute Grundstücke die noch bebaut werden können, sowie einige Gartengrundstücke die lediglich mit Lauben bebaut sind.

Sowohl der Wacholderweg als auch der Weißdornweg dienen im wesentlichen der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden bebauten Grundstücken und sind gemäß den „Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung“ (RIN 20081) als kleinräumige Erschließungsstraßen der Kategorie ES V einzuordnen.
Beide Wege sind gemäß der RASt 062 als Wohnwege bzw. Wohnstraßen charakterisiert und werden als Mischverkehrsflächen ausgebaut. Sie werden nach dem Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der Weißdornweg wird außerdem auf-grund seiner geringen Fahrbahnbreite auch nach dem Ausbau Einbahnstraße blei-ben.
 
Straßenbauliche Beschreibung
Die rechtliche Grundlage der Erschließungsplanung der beiden Wege bildet der bestätigte Bebauungsplan Nr. 03 „Huychaussee“ der Stadt Halberstadt. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt ca. 645 m.
Die Ausbaulänge des Wacholderweges beträgt ca. 341 m. Im Wacholderweg ist beidseitig Grunderwerb zu tätigen, so dass das Straßenflurstück zukünftig eine Breite von 5,52 m erhält und der Weg somit auf eine Fahrbahnbreite von 5,00 m ausgebaut werden kann.

Die Ausbaulänge des Weißdornweges beträgt einschließlich des Verbindungsweges zwischen Weißdorn und Wacholderweg rund 304 m. Der Weißdornweg wird B-Plan gemäß in verschiedenen Fahrbahnbreiten ausgebaut. Im Abschnitt zwischen der Einmündung „Am Knatterberg“ und der Einmündung des Verbindungsweges wird beidseitig Grunderwerb getätigt, so dass das Straßenflurstück eine Breite von 5,76 m erhält und die Fahrbahn auf eine Breite von 5,25 m ausgebaut werden kann. Im ersten Abschnitt des Verbindungsweges wird nur auf der Ostseite Grunderwerb getätigt, somit ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m bei einer Breite des Straßenflurstückes von 4,01 m realisierbar. Der letzte Abschnitt des Verbindungsweges bis zum Wacholderweg behält seine ursprüngliche Breite und ist mit einer Fahrbahnbreite von 1,75 m nicht für PKW befahrbar. Der Abschnitt zwischen dem Verbindungsweg und der Straße „Am Friedhof“ wird in der Breite des vorh. Straßenflurstücks ausgebaut. Grunderwerb wird nicht getätigt. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,25 m.
Beide Wege werden grundhaft ausgebaut (Bk 0,3 gem. RStO 12) und erhalten eine Pflasterdecke aus Betonsteinpflaster mit Granitvorsatz. Die Fahrbahnen werden mit Rundborden bzw. Tiefborden eingefasst. Die Borde einschließlich der zugehörigen Betonrückenstützen begrenzen das Straßenflurstück.

Zur Geschwindigkeitsdämpfung werden Aufpflasterungen angeordnet. Die Unterbringung der Straßenbeleuchtung und Kabelverteilerschränke erfolgt in Pflasterinseln, die mit Hochborden eingefasst sind und die Fahrbahnbreite punktuell einschränken und so ebenfalls zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.

Für Grundstückseinfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken), Schuppen, Obstbäume etc. die aufgrund des Grunderwerbs für die Fahrbahnverbreiterung abgerissen werden müssen, werden die Eigentümer entschädigt.

Symbol Beschreibung Größe
Lageplan 1 - Weißdornweg / Wacholderweg
0.6 MB
Lageplan 2 - Weißdornweg / Wacholderweg
0.6 MB
Ausführungsplanung/ Regelquerschnitt - Wacholderweg
0.1 MB
Ausführungsplanung/ Regelquerschnitt - Weißdornweg
0.1 MB

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