Der Landkreis Harz informiert - Bald HBS-Kennzeichen wieder möglich!?
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2012 die Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung haben die Länder ab 1. November 2012 die Möglichkeit, entsprechende Anträge beim zuständigen Bundesministerium zu stellen. Das Bundesministerium entscheidet über die Zulassung der Unterscheidungskennzeichen. Die Verordnung erlaubt nun mehr als ein Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk. Dies betrifft Kennzeichen, die im Zuge von Gebietsreformen abgeschafft wurden, jedoch keine Abkürzungen aus DDR-Zeiten.
Nach Kenntnis des Landkreises beabsichtigt auch das Land Sachsen-Anhalt den Antrag zur Wiedereinführung von Alt-Kennzeichen beim Bundesministerium zu stellen.
Die verwaltungstechnische Umsetzung der Gesetzesänderung soll kurzfristig geregelt werden.
Für Autofahrer sollen die Alternativkennzeichen freiwillig sein. Wer das Nummernschild wechseln will, muss die üblichen Gebühren bei der Zulassungsstelle zahlen.