Auszüge aus der Benutzungs- und Gebührenordnung
Benutzung
Ausleihfristen
4 Wochen für: Bücher, Hörbücher für Erwachsene, Gesellschaftsspiele
1 Woche für: A/V-Medien (Videos, CDs, DVDs, CD-ROMs, Kassetten), Zeitschriften, Zeitungen, Hörbücher für Kinder
Verlängerungen
maximal 2x (sofern die Medien nicht von anderen Nutzern vorbestellt sind)
benötigt wird die Ausweisnummer
möglich: per Telefon, per E-Mail, per Internet (Online-Katalog)
Vorbestellungen
alle entliehenen Medien können vorbestellt werden
0,50 für jede Vorbestellung
Fernleihe
Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können über Fernleihe von anderen Bibliotheken entliehen werden
6 für jede Fernleihbestellung
2 für jede Kopiebestellung
Gebühren
Jährliche Nutzungsgebühr
für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist die Benutzung der Bibliothek kostenfrei
8 für Jugendliche ab 16 Jahre
20 für Erwachsene ab 18 Jahre
30 für eine Partnerkarte (für zwei in einem Haushalt lebende Personen)
30 für Institutionen
10 für Personen mit Ermäßigungskarte
5 für eine einmalige Ausleihe (Gültigkeit bis zu 4 Wochen)
Säumnisgebühren
werden ab dem ersten Tag nach Ablauf der Leihfrist berechnet
pro Buch, Zeitung, Zeitschrift, MC, Hörbuch, Gesellschaftsspiel wird je angefangener Woche berechnet:
1. Woche 1
2. Woche 3
3. Woche 4
jede weitere Woche: 2
pro Video, CD, CD-ROM, DVD wird jeweils pro Tag berechnet: 1
zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,50 (je Brief)
unser Mahnsystem berechnet die Säumnisgebühren täglich, d. h. dass eventuelle Abweichungen zwischen den im Mahnbrief genannten und den aktuellen Gebühren auftreten können