BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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Benutzungshinweise zum Bauarchiv
Nutzer des Archivs sind nicht nur Mitarbeiter aus den Fachämtern des Fachbereiches Stadtentwicklung, es sind vor allem Hausbesitzer, Architekten und Bauingenieure sowie Makler und Wertgutachter, die im Auftrag von Eigentümern Einsicht nehmen. Oft bieten gerade die alten Unterlagen die einzigen Anhaltspunkte für historische Fassadengestaltungen und Aufmaße.
Aber auch Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaften, Anwälte und Mitarbeiter von Institutionen wie Katasteramt, Grundbuchamt oder Finanzamt greifen gern auf die in den Akten gesammelten Informationen zurück.
Um Akteneinsicht nehmen zu dürfen müssen Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder die Vollmacht des Hausbesitzers vorgelegt werden. Das schützt von unbefugtem Zugriff auf wichtige Informationen.
Grundsätzlich werden Bauakten nicht mehr ausgeliehen, denn besonders die alten Bauunterlagen sind sehr empfindlich. Die gewünschten Akten können hier aber eingesehen und bei Bedarf sofort kopiert werden.
Es gelten die Verwaltungskostensatzung und die Kostentarife der Stadt Halberstadt.
Studenten und Schüler können auf Nachweis das Archiv für Studienzwecke und Recherchen kostenlos nutzen.
Aber auch Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaften, Anwälte und Mitarbeiter von Institutionen wie Katasteramt, Grundbuchamt oder Finanzamt greifen gern auf die in den Akten gesammelten Informationen zurück.
Um Akteneinsicht nehmen zu dürfen müssen Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder die Vollmacht des Hausbesitzers vorgelegt werden. Das schützt von unbefugtem Zugriff auf wichtige Informationen.
Grundsätzlich werden Bauakten nicht mehr ausgeliehen, denn besonders die alten Bauunterlagen sind sehr empfindlich. Die gewünschten Akten können hier aber eingesehen und bei Bedarf sofort kopiert werden.
Es gelten die Verwaltungskostensatzung und die Kostentarife der Stadt Halberstadt.
Studenten und Schüler können auf Nachweis das Archiv für Studienzwecke und Recherchen kostenlos nutzen.