BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Archivgeschichte

11. Jahrhundert bis 1858
Die Geschichte des Stadtarchivs beginnt spätestens im 11. Jh. als für den Verband von Marktleuten in Halberstadt die Aufbewahrung der an sie verliehenen Privilegien aus Rechtsgründen notwendig wurde. Bereits im Mittelalter hatte dem Rat ein ganzer Stab von Mitarbeitern angehört. Zu den ersten hauptamtlichen Beamten, die der Rat in seine Dienste stellte, gehörte der Stadtschreiber. Für Halberstadt ist er seit 1309 festzustellen. Es handelt sich um einen gewissen Jacobus. Der Stadtschreiber war verantwortlich für alle Aktenbestände der Stadtverwaltung, er durfte keine Urkunde aus der Hand geben.
Alle anfallenden Unterlagen wurden von ihm inventarisiert. Somit nahm er bereits Archivaufgaben wahr.
Ein Archiv wird erstmals in einem Protokolleintrag vom 17. Mai 1632 erwähnt: " Als sich nun unterdessen Etzliche von der Voigtey und Westendorf, sonderlich die Paurmeister Achatz Brüggemann und Barthold Kihe eingestellt, seint sie vorgefordert, da dann folgdends vorgangen, wie das Instrument in archivis befindlich mit mehrem besaget."
1721 wurden im rathäuslichen Lagerbuch insgesamt 16 rathäusliche Dokumente des 1.–17. Jahrh. verzeichnet. Es waren zu dieser Zeit aber noch mehr Dokumente vorhanden, die aber nicht verzeichnet waren.
Mit der französischen Fremdherrschaft von 1807-1813 hörte die frühere städtische Verfassung auf. Unter der Königlich westfälischen Regierung wurde um 1808 ein Sekretär mit der Aufsicht über das Archiv betraut. Resultierend aus der großen französischen Revolution, dem Reichsdeputationshauptschluss und dem Wiener Kongress hatten die Archivalien ihren Charakter als Rechtstitel zum großen Teil verloren. Die praktische Bedeutung der älteren Bestände für die Verwaltungsarbeit nahm ab. Dagegen wuchs das Interesse an einer wissenschaftlichen Nutzung der Archivalien.
Mit Beginn des 19. Jh. diente das Stadtarchiv also nicht mehr allein der Rechtssicherung und der praktischen Verwaltungsarbeit der Stadt, sondern auch der wissenschaftlichen Forschung. Daraus resultierend veranlasste der Magistrat die Verzeichnung der vorhandenen Archivalien.
Am 18. April 1822 übersandte Pastor Niemeier aus Dedeleben dem Magistrat ein "Verzeichnis der sich theilweise im Rathäuslichen Archiv der Stadt Halberstadt befindlichen Dokumente". Es umfasste 75 Urkunden. Es ist das erste bekannte Verzeichnis, welches über die Quellen des Stadtarchivs angefertigt wurde. Bereits vor 1841 wurde Oberlandesgerichtsrat Hecht vom Magistrat beauftragt, das Urkundenarchiv zu ordnen und darüber ein Verzeichnis anzufertigen. Das Verzeichnis umfasste folgende Abteilungen: I. Kaiserliche Urkunden; II. Päpstliche Urkunden und Indulgenzbriefe; III. Urkunden über Bündnisse; IV. Urkunden von Bischöfen und anderen Personen der Stadt Halberstadt erteilt; V. Urkunden über verschiedene Gegenstände; VI. Urkunden den Dreißigjährigen Krieg betreffend. Außerdem enthielt es Medizinalpolizeisachen, betreffend die Pest in Halberstadt 1597 – 1598 und Militaria. Nach diesem von Hecht aufgestellten Verzeichnis wurde ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis angefertigt, welches aber nur die Abteilungen I-V umfasste. Ein in der so genannten Klausur befindliches Repertorium enthielt noch folgende Abteilungen: VI.Grundstücke der Stadt; VII. Kirchensachen; VIII. Dreißigjähriger Krieg; IX. Obligationen; X. Altertümliche Schriften.

 

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