Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Die Legislaturperiode für Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichtes Halberstadt endet mit dem 31.12.2008. Gegenwärtig erarbeitet die Stadt Halberstadt die Vorschlagliste für die Wahlperiode ab 1. Januar 2009.
Der Einsatz und das Engagement der Schöffinnen und Schöffen sind von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, dass unsere Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk selbst spricht und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Rechtsprechung. Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen teil.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Halberstadt einschließlich den Ortsteilen Emersleben und Klein Quenstedt wohnen und am 1. Januar 2009 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein werden. Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger, die bereits in den zwei Legislaturperioden als Schöffe tätig waren, nicht in die Vorschlagliste aufgenommen werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber/innen vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
An dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit interessierte Halberstädter Bürgerinnen und Bürger werden hiermit gebeten, sich bis zum 12. März 2008 im Fachbereich Innere Verwaltung der Stadt Halberstadt, Domplatz 49 (Petershof Saalbau), Zimmer 120, und unter der Telefonnummer 03941/551100 bzw. 551101, Telefax 03941/551095, E-Mail halberstadt@halberstadt.de zu melden.
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Noch mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.schoeffen.de/