Nach vollendeten 18 Lebensjahr kannst du, laut Artikel 12 a I GG, zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivildienstschutzverband verpflichtet werden.
Dauer Seit 2010 ist die Dauer des Wehrdienstes auf 6 Monate ...
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