Mitarbeiter Stadtverwaltung 11
Der Inhaber dieses Ausweises ist ist Sachbearbeiter für verkehrsregelnde Maßnahmen in der Abteilung Straßenverkehr und hat folgende Berechtigungen:
- Allgemeine Befugnisse (§ 13 SOG LSA)
- Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§ 20 SOG LSA)
- Anwendung von Zwangsmitteln – Ersatzvornahme (§ 55 SOG LSA)
- Im Rahmen seines Aufgabengebietes ist er darüber hinaus berechtigt, Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OwiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.
Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, sie bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen.