BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gesucht

Für die Amtszeit vom März 2015 bis Februar 2020 werden Frauen und Männer des Landkreises Harz gesucht, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mitwirken.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden von der Arbeit freigestellt, erhalten Verdienstausfall ersetzt sowie Fahrkosten erstattet. Pro Jahr werden sie zu maximal zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen.

Als Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Richters können alle Bürger in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, die deutsche Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Zu ehrenamtlichen Richtern können Personen nicht berufen werden, die Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind; Richter (Berufsrichter); Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit bzw. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht gibt das Ordnungsamt des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, unter der Telefonnummer 03941 5970 4402 bzw. 4227.

Bei Interesse an dieser Aufgabe ist eine Erklärung auszufüllen, die ebenfalls unter der vorher genannten Anschrift bzw. Telefonnummer bis zum 08.10.2014 angefordert werden kann.

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