Das Team Straßenverkehr
Der Straßenverkehr gliedert sich in den ruhenden und fließenden Verkehr. Dort werden jeweils geringfügige Ordnungswidrigkeiten geahndet (alles unter 40 = ohne Punkte in Flensburg = Eintragung in das Bundeszentralregister).
Ruhender Verkehr: Falschparker, Stadt Halberstadt bearbeitet sowohl die Verwarnungen als auch die Bußgelder.
Fließender Verkehr: Blitzen, Stadt Halberstadt bearbeitet nur die Verwarngelder, Bußgelder werden durch die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg bearbeitet.
Ablauf einer Ordnungswidrigkeit
Tag 1Die Politesse erfasst alle Ordnungswidrigkeiten.
Dabei werden die Daten im iPhone hinterlegt und zeitgleich an den Server des Innendienstes geschickt.
Tag 2 Nun werden die Daten vom Server in das Winowig-Programm, zur späteren Bearbeitung, eingespielt und anhand eines Protokolls kontrolliert.
Danach erfolgt eine Halteranfrage an das Bundeszentralregister in Flensburg, um den Führer des betroffenen Fahrzeuges zu ermitteln.
Tag 3 Einen Tag später erhält man die Halterauskunft.
Daraufhin wird ein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt vorgenommen, um die Anschriften nochmals auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Wenn alles stimmt werden die Verwarngelder und die Zeugenanhörung erlassen und versandfertig gemacht.
Hiermit wird der Bürger über die Ordnungswidrigkeit informiert und erhält eine Möglichkeit sich zu äußern (z. B. Begründung des Falschparkens). Auf dem Verwarngeldbescheid wird ihm dazu eine Frist von einer Woche eingeräumt. Erfolgt diese nicht, muss er den geforderten Betrag überweisen.
Liegt nach 3 Wochen weder eine Äußerung, noch eine Zahlung des Schuldners vor,wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser wird ausschließlich mittels Postzustellungsurkunde versandt. Der Bürger kann nun (Frist: 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheides) in Widerspruch gehen -> der Sachverhalt wird nun noch einmal geprüft -> danach erhält der Bürger eine Antwort (entweder Einstellung des Verfahrens [durch Entscheidung der Sachbearbeiterin nach Rücksprache mit der zuständigen Politesse; gerechtfertigter Grund muss vorliegen] oder das Verfahren wird aufrecht erhalten).
Aufrechterhalten eines Verfahrens heißt, der Bürger hat innerhalb einer Woche zu zahlen andernfalls erfolgt die Abgabe an die Staatsanwaltschaft.