Berechtigung Fachbereichsleiter
Dem Inhaber dieses Dienstausweises werden aufgrund des SOG LSA i.V.m. §4 Vollz Bea VO folgende Befugnisse übertragen:
- § Allgemeine Befugnisse (§13 SOG LSA)
- § Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§20 SOG LSA)
- § Platzverweisung (§36 SOG LSA)
- § Durchsuchung von Personen (§41 SOG LSA)
- § Durchsuchung von Sachen (§42 SOG LSA)
- § Betreten und Durchsuchung von Wohnungen (§43 SOG LSA)
- § Sicherstellung von Sachen (§45 SOG LSA)
Anwendung von Zwangsmitteln
- § Ersatzvornahme (§55 SOG LSA)
- § Unmittelbarer Zwang (§58 SOG LSA)
Darüber hinaus ist der Inhaber berechtigt, im Rahmen seines Aufgabengebietes Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OwiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.
Der Inhaber ist zur Vornahme von Vollstreckungshandlungen aufgrund des mitgeführten Vollstreckungsauftrages ermächtigt. Die Ermächtigung schließt die Befugnis, verschlossene Türen und Behältnisse öffnen zu lassen, ein. Bei Widerstand ist er/sie ermächtigt, um Unterstützung bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle nachzusuchen.
Der Inhaber dieses Ausweises ist berechtigt nur im Notfall im Namen der Stadt Halberstadt:
- § Versorgungseinkäufe
- § Anmietung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten und dergleichen
zu tätigen.