BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Bahnreisen für behinderte Menschen erleichtert

Mit Beschluss der Bundesregierung wurden zum 1. September 2011 Erleichterungen im Bahnverkehr für schwerbehinderte Menschen eingeführt. Auf Grund zahlreicher Anfragen informiert die Behindertenbeauftragte des Landkreises Harz Silvia Illas zu den Neuregelungen.

Die bisher geltende 50-km-Begrenzung fiel weg. Damit wurde eine jahrelange Forderung von Behindertenverbänden wie auch dem Sozialverband VdK erfüllt, der dieses Thema bei seinen regelmäßigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Beendet ist damit auch Diskussion um die vom VdK abgelehnte Erhöhung der Kosten für die Wertmarke.

Im Nahverkehr gilt nun deutschlandweit, dass zusätzliche Fahrscheine zum grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke nicht mehr benötigt werden. Die bis dahin geltenden Freifahrtregelungen galten in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in Verkehrsbünden und in verbundfreien Gebieten nur innerhalb von 50 Kilometern um den Wohnort.

Mit dem Wegfall der „50-km-Regelung“ entfiel auch das Streckenverzeichnis, auf dem die bis dahin eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit der Wertmarke vermerkt waren und welches bei Bahnreisen bis dahin noch mitgeführt werden musste. Für Menschen mit Behinderung ist dies eine zusätzliche Erleichterung.

Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet für ein halbes Jahr 30 Euro und für ein Jahr 60 Euro.

Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder die Merkzeichen „H“ (hilflos) und „Bl“ (blind, hochgradig sehbehindert) im Schwerbehindertenausweis haben, erhalten die Wertmarke kostenlos.

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