Künftig rückwirkende Erhebung der Umlagebeiträge für die Gewässerunterhaltung durch die Stadt Halberstadt für alle Gemarkungen

Der Stadtrat der Stadt Halberstadt hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 die Änderung der Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer in der Stadt Halberstadt – kurz Umlagesatzung – beschlossen.

Neben der Anpassung einzelner Umlagesätze der im Gebiet der Stadt Halberstadt tätigen Unterhaltungsverbände, wurden insbesondere auch die Regelungen zum Erhebungszeitraum für die in den Gemarkungen der Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Mahndorf, Sargstedt und Ströbeck liegenden Grundstücke angepasst. Künftig gilt auch hier, dass die Beitragserhebung im laufenden Kalenderjahr rückwirkend für das vorherige Kalenderjahr erfolgt.

Der Umlagebescheid für das Kalenderjahr 2021 wird für die vorgenannten Gemarkungen somit erst im Jahr 2022 erlassen. Für die Gemarkungen Halberstadt, Klein Quenstedt und Emersleben galt diese Verfahrensweise bereits seit Erlass der Umlagesatzung im Jahr 2005.

Mit dieser Anpassung folgt die Stadt Halberstadt der vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Orientierungssatzung. Damit endet auch die bisherige Ungleichbehandlung zwischen Kernstadt und den Ortsteilen. Kernstadt und Klein Quenstedt sowie Emersleben hatten, bedingt durch die Gebietsreform 2010, eine andere Erhebungsregelung als die restlichen Ortsteile.

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