KoBa informiert zu Arbeitsschutz, Mindestlohn und Freibeträgen bei Hartz IV
Schüler unter 25 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Arbeitslosengeld II erhält, dürfen im Rahmen von Ferienjobs bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzung ist, dass der Job nur in den Ferien und höchstens für vier Wochen im Kalenderjahr ausgeübt wird. Außerdem dürfen sie in dieser Zeit keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für den Rest des Jahres gilt auch für Schüler der Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat.
Praktisch heißt das: Ein Schüler aus einer Familie mit Arbeitslosengeld II-Bezug darf elf Monate lang je 100 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen und dazu noch einmal 1.200 Euro in einem vierwöchigen Job in den Ferien. Insgesamt können Schüler auf diese Weise also 2.300 Euro anrechnungsfrei verdienen.
Einen Link zur Broschüre Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Interessierte im Downloadbereich der KoBa Harz unter www.koba-jobcenter-harz.de