Anpassung Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat die veränderten Konditionen für die sogenannte Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 veröffentlicht.

Zudem wird derzeit die Verlängerung dieser Überbrückungshilfen vorbereitet. Für die nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 29. Oktober 2020 von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe , Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um diese für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Anträge auf Überbrückungshilfen können über die bekannte Antragsplattform gestellt werden.

Anpassung Überbrückungshilfen und außerordentliche Wirtschaftshilfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat die veränderten Konditionen für die sogenannte Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 veröffentlicht.

Zudem wird derzeit die Verlängerung dieser Überbrückungshilfen vorbereitet. Für die nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 29. Oktober 2020 von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe , Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um diese für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Anträge auf Überbrückungshilfen können über die bekannte Antragsplattform gestellt werden.

© Jeannette Schroeder E-Mail

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