Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind wahlberechtigt,
  • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig ist das Wahlamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

1.6 Rat und Recht

Beschreibung

Das Ratsbüro finden Sie im Rathaus, Holzmarkt 1 und den Bereich Recht am Petershof, Saalbau, Domplatz 49

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Rathaus
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Besucheradresse
Petershof
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 55 1022

Abteilungsleitung

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