Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Leistungsbeschreibung

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Verfahrensablauf

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Spezielle Hinweise: Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen ( Harz )

Die Einwohner des Landkreises Harz richten Ihren Wohngeldantrag an die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt (Besucheradresse: Schwanebecker Str. 14 in Halberstadt, 2. OG).

Ausnahme: Sie wohnen in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode oder den Ortsteilen dieser Städte?

Bitte wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
  • Sie gehen arbeiten, aber verdienen  nicht genug
  • Ihnen fehlt  als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen  das Geld
  • Sie haben  als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind
  • aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg)
  • letzte Mietänderung
  • Kaltwasserabrechnung
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

Welche Fristen muss ich beachten?

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen. Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Wohngeldbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Wohngeld

Öffnungszeiten

Die Wohngeldbehörde der Stadt Halberstadt ist für den Besucherverkehr regulär jeden Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und jeden Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Terminvereinbarungen sind außerhalb dieser Öffnungszeiten jederzeit möglich.

Terminanfragen können per E-Mail unter wohngeld@halberstadt.de  gestellt werden

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Petershof
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 55 2239

Hotline

Onlinedienste

Wohngeld Online
Zurück
Nach oben