Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

Voraussetzungen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag des Bürgers

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 2.2 Stadtplanung

Beschreibung

Liegenschaftskataster – Bürgerservice

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst „Liegenschaftskataster“ einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten. 

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Postanschrift 2.2 Stadtplanung
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1610

Abteilungsleitung

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