Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Leistungsbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Förderfähige Vorhaben:

  • Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
  • Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
  • Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung

Gefördert werden:

Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH

Beschreibung

!!!WICHTIG!!!

Bei Havarie außerhalb der Geschäftszeiten

08005790000

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Besucheradresse Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH
Wehrstedter Str. 48
38820Halberstadt

Kontakt

Fax:
03941 57913-380
Telefon:
03941 579380
Web:
https://www.awh.halberstadt.de
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