Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, schriftlich anzeigen.

Sie müssen in der Anzeige die Dauer und den besonderen Anlass angeben.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn

  • die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges,
  • nicht häufig auftretendes, Ereignis anknüpft,
  • das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

Das sind zum Beispiel:

  • Dorffeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Konzerte
  • Märkte

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, welche Speisen Sie anbieten und ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen.

Wenn sich an Ihren Angaben in der Anzeige etwas ändert, müssen Sie dies unverzüglich schriftlich mitteilen.

Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie für den Betrieb des anzuzeigenden Gaststättengewerbes eine Reisegewerbekarte besitzen.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an

  • die zuständige Bauaufsichtsbehörde
  • an die Stelle für die Lebensmittelüberwachung,
  • den Immissionsschutz,
  • den Gesundheitsschutz und
  • den Jugendschutz
  • das Finanzamt
  • die Zollverwaltung.

Voraussetzungen

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige mindestens 2 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.

Bearbeitungsdauer

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt..

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Petershof
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 55 1380

Onlinedienste

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Zurück
Nach oben