BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Zahlen und Fakten zum Neubaugebiet "Angerbreite" in Mahndorf

Das Neubaugebiet Angerbreite liegt idyllisch und ruhig im kleinen und überschaubaren Ortsteil Mahndorf der Stadt Halberstadt.

Allgemeines und Bewerbung

In den letzten Jahren sind hier 7 Wohnhäuser neu entstanden. Derzeit sind noch 3 Bauplätze zur sofortigen Bebauung im Angebot, die Straße ist bereits fertig gestellt. Die freien Bauplätze sind in der Anlage mit einem Kreis markiert (zwischenzeitliche Vergabe vorbehalten).

Die Grundstücke sind Eigentum der Stadt Halberstadt und werden ohne Bindung an Bauträger etc. direkt an die jeweils vorliegenden Bewerber vergeben.

Bei zeitnahem Eingehen mehrerer Bewerbungen wird der Käufer durch Losverfahren bestimmt.

Bewerbungen richten Sie bitte, persönlich oder schriftlich (formlos), an:

Stadt Halberstadt
Bereich Recht und Liegenschaften, z. H. Herrn Brehsan,
Postfach 1537
38805 Halberstadt

Tel. 03941/551236, Fax 03941/55 1029
E-Mail

Finanzielle Erwerbskonditionen und Erschließung

Die Bauplätze werden zu günstigen Konditionen verkauft.
Der Kaufpreis beträgt 37,00 €/m², inkl. der Straßenerschließung nach §§ 127 ff BauGB sowie Vermessung und Setzen der Grenzsteine.
Der Erschließungsbeitrag für den Straßenbau ist somit im Kaufpreis enthalten und daher mit Bezahlung desselben abgegolten.
Ebenso sind die Baukostenzuschüsse für die Hauptleitungen der Schmutz- und Re-genwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung im Kaufpreis enthalten.
Der Kaufpreis ist bei Übernahme des Grundstückes durch die Bauherren fällig, im Allgemeinen kann als Übernahmetermin der durch den Erwerber geplante Baube-ginn vereinbart werden.

Weitere Kosten

Grunderwerbssteuer von derzeit 5,0 %, Notargebühren und sonstige Nebenkosten trägt der Erwerber. Weitere Erschließungsleistungen Dritter, also z.B. Stromversorgung durch eon-avacon, Gasversorgung durch die Halberstadtwerke, Telekom, Anschluss des Hauses an die Hauptleitungen etc. zahlt der Erwerber direkt.

- Änderungen vorbehalten -

Sonstige Bedingungen

Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Grundstücksübernahme dort ein Wohnhaus errichten und beziehen.

Die Kaufgrundstücke werden im jetzigen Zustand inklusive Bewuchs und ohne Haftung für Altlasten übergeben.

Hinweis:
Diese Information wurde sorgfältig erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollstän-digkeit und Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.

Stand aller Angaben: 20.03.2013

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