Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien
Die am 18. September 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie für
Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im
Mittelstand bildet die Grundlage für das Förderprogramm.
Ab dem 1. Oktober 2012 können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 100. Mio. Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderungstellen.
Das Programm umfasst zwei Arten von Maßnahmen, die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die sogenannte systemische Optimierung.
Bei Einzelmaßnahmen wird der Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien:
- eletrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen,
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Druckluftsysteme,
- sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung.
Dabei erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine Förderung in Höhe von
30 % und sonstige Unternehmen erhalten 20 %.
Das förderfähige Netto-Investitionsvolumen beträgt maximal 30.000 Euro je
Antragsteller.
Die systemische Optimierung zielt auf die ganzheitliche Betrachtung
eines technischen Systems. Im Rahmen einer Energieberatung wird ein
unternehmensindividuelles Energieeinsparkonzept erarbeitet, auf dessen Basis
sowohl der Ersatz von Querschnittstechnologien als auch der Ersatz von Anlagen
oder Anlagenteilen, die die Energieeffizienz eines technischen Systems unter
Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien verbessern, gefördert werden
kann.
Förderfähig sind darüber hinaus notwendige Leistungen für die Dämmung von
Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen sowie die zur Erstellung eines
Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung.
Das Netto-Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen, die
maximale Fördersumme ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Antrag
Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen
Merkblätter: