Neue zeitlich begrenzte Halteverbote für die Zeit der Straßenreinigung

Die Abteilungen Stadtgrün/Sauberkeit und Ordnung der Stadt Halberstadt informieren über neue zeitlich begrenzte Halteverbote, die im Zuge der Straßenreinigung gelten.

In der Dr.-Crohn-Straße gilt aus Richtung Erich-Weinert-Straße kommend montags von 7:00 bis 8:00 Uhr ein absolutes Halteverbot.
Aus Richtung Straße des 20. Juli kommend besteht das Halteverbot donnerstags von 7:30 bis 8:00 Uhr.

In der Mozartstraße gibt es zwei betroffene Bereiche:

Erster Bereich: von der Einmündung Händelstraße (ab der engen Stelle) bis zur Einmündung Humboldtstraße

Zweiter Bereich: von der Einmündung Humboldtstraße bis zur Aufmündung Spiegelsbergenweg

In beiden Bereichen gilt das Halteverbot mittwochs von 7:00 bis 8:00 Uhr.

Die neuen Schilder sind bereits aufgestellt. Fahrzeugführer werden gebeten, das absolute Halteverbot unbedingt zu beachten. Nach einer zweiwöchigen Eingewöhnungsphase wird die Einhaltung durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert. Bei Verstößen werden Verwarngelder erhoben.

© Stadt Halberstadt, 11.08.2025

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