Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung
Die Risiken der COVID-19-Pandemie erfordern ein neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs, eine bedarfsgerechte Informationskultur sowie eine stärkere Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin.
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Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (c) Land Sachsen-Anhalt |
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