BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Wehrdienst

Nach vollendeten 18 Lebensjahr kannst du, laut Artikel 12 a I GG, zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivildienstschutzverband verpflichtet werden.

Dauer
Seit 2010 ist die Dauer des Wehrdienstes auf 6 Monate verkürzt worden. Der Dienst muss zusammenhängend geleistet werden. Einer zweimonatigen Basisausbildung kann sich bei Bedarf eine einmonatige Ergänzungsausbildung anschließen. Danach übernimmt der Soldat seinen Funktionsdienstposten.

Genauere Informationen zum Wehrdienst, wie z.B. die Karrieremöglichkeiten oder Frauen bei der Bundeswehr findet ihr auf den Internetseiten der Bundeswehr.

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