Berechtigung Straßenverkehr

Die Inhaberin dieses Ausweises ist Sachbearbeiterin für Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Abteilung Straßenverkehr und hat folgende Berechtigungen:

  1. Allgemeine Befugnisse (§ 13 SOG LSA)
  2. Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§ 20 SOG LSA)
  3. Anwendung von Zwangsmitteln – Ersatzvornahme (§ 55 SOG LSA)
  4. Im Rahmen ihres Aufgabengebietes ist sie darüber hinaus berechtigt, Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OwiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.

Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, sie bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen.

© Jeannette Schroeder E-Mail

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