Mitarbeiter Stadtverwaltung 10

Der Inhaberin dieses Ausweises werden aufgrund des SOG LSA I.V.m. § 4Vollz Bea VO folgende Befugnisse übertragen:

Allgemeine Befugnisse (§13 SOG LSA)

  • Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§20 SOG LSA)
  • Platzverweisung (§ 36 SOG LSA)
  • Durchsuchung von Sachen (§42 SOG LSA)
  • Sicherstellung von Sachen (§45 SOG LSA)

Im Rahmen ihres Aufgabengebietes ist sie darüber hinaus berechtigt, Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der derzeit geltenden Fassung) u. das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.

Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, sie bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen.

© Jeannette Schroeder E-Mail

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