Mitarbeiter Stadtverwaltung 10
Der Inhaberin dieses Ausweises werden aufgrund des SOG LSA I.V.m. § 4Vollz Bea VO folgende Befugnisse übertragen:
Allgemeine Befugnisse (§13 SOG LSA)
- Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§20 SOG LSA)
- Platzverweisung (§ 36 SOG LSA)
- Durchsuchung von Sachen (§42 SOG LSA)
- Sicherstellung von Sachen (§45 SOG LSA)
Im Rahmen ihres Aufgabengebietes ist sie darüber hinaus berechtigt, Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der derzeit geltenden Fassung) u. das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.
Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, sie bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen.