BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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Landesbürgschaften: Investitionsbank Sachsen-Anhalt zuständig für die Vergabe!
Mit Landesbürgschaften werden Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderwürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen unterstützt, ebenso Angehörige freier Berufe, sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Verbürgt werden können:
- Investitionskredite
Gründung, Erweiterung oder Modernisierung von Unternehmen)
- Betriebsmittelkredite
(zur Auftragsvorfinanzierung oder Erweiterung des Warenlagers)
- Avalkredite
(Anzahlungs-, Vertragserfüllungsavale)
Die Gesamtsumme der Landesbürgschaften ist je Unternehmen auf 10,5 Millionen Euro begrenzt. Bürgschaftsquoten bestimmen sich am Einzelfall und betragen maximal 70 Prozent. Die Laufzeit von Bürgschaften für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre, für Betriebsmittel- und Avalkredite höchstens acht Jahre.
Unterlagen sind vor Beginn der Maßnahme bei der IB einzureichen. Genaue Informationen stehen unter der kostenfreien Beratungshotline 0800 56 007 57 sowie unter folgendem Link zur Verfügung:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/banken-und-sparkassen/kooperieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt.html
Verbürgt werden können:
- Investitionskredite
Gründung, Erweiterung oder Modernisierung von Unternehmen)
- Betriebsmittelkredite
(zur Auftragsvorfinanzierung oder Erweiterung des Warenlagers)
- Avalkredite
(Anzahlungs-, Vertragserfüllungsavale)
Die Gesamtsumme der Landesbürgschaften ist je Unternehmen auf 10,5 Millionen Euro begrenzt. Bürgschaftsquoten bestimmen sich am Einzelfall und betragen maximal 70 Prozent. Die Laufzeit von Bürgschaften für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre, für Betriebsmittel- und Avalkredite höchstens acht Jahre.
Unterlagen sind vor Beginn der Maßnahme bei der IB einzureichen. Genaue Informationen stehen unter der kostenfreien Beratungshotline 0800 56 007 57 sowie unter folgendem Link zur Verfügung:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/banken-und-sparkassen/kooperieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt.html