EU-Umgebungslärmrichtlinie
Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Verkehrslärm, stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine besonders hohe Belastung dar.
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Für die Stadt Halberstadt betrifft dies den Verlauf der B 81 (gesamt), Teile der B 79 (Sternstraße/Straße der Opfer des Faschismus) sowie die L 24 (Quedlinburger Str./Quedlinburger Landstraße). Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Halberstadt befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Halberstadt wird vom 11.12.2023 bis einschließlich 11.01.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Stadtverwaltung Halberstadt
Stadtplanung
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Südanbau, Dachgeschoss
Über Anregungen und Stellungnahmen bezüglich der Lärmkartierungsergebnisse, die bis zum 19.01.2024 eingereicht werden können, freuen wir uns sehr. Nutzen Sie hierfür gerne die Kontaktmöglichkeiten des unten angegebenen Ansprechpartners.
Weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie und wie diese in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird, finden Sie hier .
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt | Bereich Stadtplanung | Herr Habsick
Domplatz 49, 38820 Halberstadt
Fon 03941/ 55 1620 | Fax 03941/ 55 281620 | E-Mail