Der Inhaber dieses Dienstausweises ist Mitarbeiter der Stadt Halberstadt

Dem Inhaber dieses Ausweises werden aufgrund des SOG LSA i.V.m §4 Vollz Bea VO folgende Befugnisse übertragen:

  • Allgemeine Befugnisse (§13 SOG LSA)
  • Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§20 SOG LSA)
  • Platzverweis (§36 SOG LSA)
  • Durchsuchung von Personen (§41 SOG LSA)
  • Durchsuchung von Sachen (§42 SOG LSA)
  • Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (§43 SOG LSA)
  • Sicherstellung von Sachen (§45 SOG LSA)

Darüber hinaus ist der Inhaber berechtigt im Rahmen seines Aufgabengebietes Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OwiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.

Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihn bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeiten zu unterstützen.

Dieser Dienstausweis dient der Erkennung der Mitarbeiter und ist nicht übertragbar. Der Dienstausweis ist Eigentum der Stadt Halberstadt.

© Johann Linke E-Mail

Zurück

Zurück
Nach oben