Das Halberstädter Domkapitel. Machtfaktor vom Mittelalter bis in die Neuzeit
Mit der Gründung des Bistums um 804 ist auch eine Klerikergemeinschaft in Halberstadt zu erwarten. Hinweise auf eine Klausur gibt es seit 923. Aus späterer Zeit können Bibliothek und Archiv, Choralei (Schule), Kapitelsaal, Ständestube, Küche, Korngebäude, Badestube und Domkeller mit gemeinsamem Speisesaal nachgewiesen werden.
Die Kleriker (Kanoniker) unterstützten den Bischof bei allen liturgischen Handlungen im Dom und bei der Verwaltung des Bistums. Unter seiner Aufsicht lebten sie in einer klosterähnlichen Gemeinschaft zusammen (vita communis). In den täglichen Versammlungen wurden einzelne Kapitel der Regel, nach der die Gemeinschaft lebte, vorgelesen. Die Bezeichnung ging später auf den Ort der Versammlung (Kapitelsaal) und auf die Mitglieder (Kapitulare) selbst über. Das Kollegium wurde als Kapitel (capitulum canonicum) bezeichnet. Die materielle Grundlage des Kapitels war abhängig von der Vermögensmasse. Der gemeinsame Besitz von Bischof und Kapitel wurde seit dem 9./10. Jahrhundert getrennt. Aus den ursprünglich vom Bischof abhängigen Kollegien entstanden ab dem 12. Jahrhundert selbstständige Körperschaften mit Statut, Siegel und Eigentum. Die Kapitulare erhielten eine kirchliche Versorgung (Pfründe/Präbende), zunächst in Form von Naturalien und später in Geld. Sie verließen die klösterliche Gemeinschaft und residierten in repräsentativen Häusern (Kurien) mit eigenem Hausstand und Personal. Aus dem 18. Jahrhundert sind noch einige Kurien am Domplatz erhalten. Die Pflichten der Kapitulare versahen zunehmend Hilfsbeamte (Vikare).
Domkapitel waren gegliedert in so genannte Dignitäten (Würden) wie Dompropst und Domdekan, in Kapitulare mit und ohne Stimmrecht sowie Domkustus, Camerarius, Cellarius und Vikarien. Die Mitgliedschaft war häufig dem Adel vorbehalten. Kanonikate (Domherrenstellen) waren sehr begehrt, da sie Wohlstand und hohes Ansehen garantierten. Die Statuten legten die innere Ordnung, die Bedingungen für die Aufnahme, die Anzahl sowie die Rechte und die Pflichten der Mitglieder fest. Mit der Herausbildung von Besetzungsformen (Option, Nomination, Selbstergänzung) wurde das Nachrücken von Angehörigen derselben Familie ermöglicht. So waren in Halberstadt die Adelsfamilien von Asseberg, von Kannenberg, von Münchhausen oder von Schulenburg über lange Zeit im Kapitel vertreten.
Nach der Durchsetzung der Reformation am Domstift (1591) blieben vier katholische neben 16 evangelischen Domherrenstellen bestehen. Mit der Aufhebung des Bistums verlor das Kapitel seit 1648 alle landesherrlichen Hoheitsrechte, behielt aber Satzungsautonomie und Mitspracherecht. Oberster Landesherr waren nun die Kurfürsten von Brandenburg und späteren Könige in Preußen.
Das Halberstädter Kapitel bestand im 18. Jahrhundert noch aus dem Dechant (Aufseher), 18 Kapitularen mit und acht Kapitularen ohne Sitz und Stimme, über 20 Electi (Bewerber), über 40 Vikaren und Predigern sowie Domsekretär und Jurist. Das Amt des Propstes (Verwalters) hatte offiziell ein Mitglied des Preußischen Königshauses inne. Der Dechant übernahm einen Großteil seiner Aufgaben. Als Kopf des Kapitels war der Dechant ständig anwesend. Die Kapitulare kamen mindestens im Frühjahr und Herbst zum Generalkapitel zusammen. Ihre Anwesenheitspflicht erstreckte sich über 14 Wochen im Jahr. Außerhalb der Kapitelsitzungen nahmen die Kapitulare auch an Geselligkeiten teil. Das Inventar des ehemaligen Domkellers verweist u. a. auf Bierkrüge, Weingläser und einen Billardtisch.
Das Domkapitel hatte im 18. Jahrhundert die Verantwortung über die Domfreiheit (Domplatz), die Burgvoigteigerichte, die Domschule sowie die Kirchen und Schulen von 18 Dörfern im Fürstentum. Mit der Einverleibung des Fürstentums Halberstadt in das Königreich Westfalen fanden alle geistlichen Stifte ihr Ende. So wurde auch das Halberstädter Domkapitel 1810 nach über 1.000 jährigem Bestehen aufgelöst.
Exponate - wie Urkunden, ein Domstiftskalender von 1784 sowie Graphiken berühmter Persönlichkeiten - und Texttafeln führen den Besucher in die Geschichte des Domkapitels ein, der Schwerpunkt der Präsentation liegt auf dem 18. Jahrhundert, in dem Ernst Ludwig Christoph Spiegel zum Diesenberg die Geschicke des Domkapitels über 30 Jahre lenkte. Als Dechant - Aufseher - des Domkapitels gehörte er zu den ranghöchsten Persönlichkeiten der Stadt. Während Spiegels Amtszeit wurde Halberstadt zu einem Zentrum der Spätaufklärung. Spiegel berief den Pädagogen Christian Gottfried Struensee an die Domschule sowie den Juristen und Dichter Johann Wilhelm Ludwig Gleim als Sekretär an das Domkapitel. Spiegel residierte mit seiner Familie in der sog. Spiegelschen Kurie, dem Haus in dem sich heute das Städtische Museum befindet. Somit nimmt auch das Haus selbst unmittelbaren Bezug auf die Ausstellung.
Im Zentrum der Ausstellung zum Domkapitel steht ein Wappenfries aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Er zeigt acht sehr fein und nahezu vollplastisch herausgearbeitete, farbig gefasste Wappen. Sie zierten einst die Kommisse an der Südseite des Holzmarktes. Der repräsentative Bau wurde auf Initiative des ersten protestantischen Bischofs von Halberstadt Heinrich Julius errichtet und diente als Gästehaus. Die Domherrenwappen gehören zu wichtigen Halberstädter Familien, die über einen langen Zeitraum repräsentative und verwaltungstechnische Aufgaben in der Stadt wahrnahmen. Nach der Zerstörung der Kommisse im Zweiten Weltkrieg wurden die Wappen sichergestellt, zuerst im Dom gelagert und gesichert und gelangten 2006 an das Städtische Museum.