BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Brennsaison endet am 30. November

Das Umweltamt des Landkreises Harz weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen nur bis zum 30. November 2011 erlaubt ist. Das Verbrennen ist gemäß Verordnung erst wieder in der Zeit vom 1. März bis zum 20. April möglich.

Weitere Einzelheiten werden vor der Brennperiode im Frühjahr sowohl in der Presse als auch auf der Internetseite des Landkreises Harz unter www.kreis-hz.de veröffentlicht.

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