Berechtigung Vollstreckung
Der Inhaber dieses Dienstausweises ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Vollstreckung der Stadt Halberstadt vertraut.
Der Inhaber ist zur Vornahme von Vollstreckungshandlungen aufgrund des mitgeführten Vollstreckungsauftrages ermächtigt. Die Ermächtigung schließt die Befugnis, verschlossene Türen und Behältnisse öffnen zu lassen, ein. Bei Widerstand ist er/sie ermächtigt, um Unterstützung bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle nachzusuchen.
Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihn bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeiten zu unterstützen.
Dieser Dienstausweis dient der Erkennung der Mitarbeiter und ist nicht übertragbar. Der Dienstausweis ist Eigentum der Stadt Halberstadt und bei Austritt zurückzugeben.