Berechtigung - Sondernutzung gewerblicher Art
Die Inhaberin dieses Dienstausweises ist Mitarbeiterin der Stadt Halberstadt und zuständig für die Sondernutzung gewerblicher Art in der Abteilung Straßenverkehr.
Der Inhaberin dieses Ausweises werden aufgrund des SOG LSA folgende Befugnisse übertragen:
1. Allgemeine Befugnisse (§ 13 SOG LSA)
2. Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§ 20 SOG LSA)
3. Anwendung von Zwangsmitteln – Ersatzvornahme (§ 55 SOG LSA)
Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihr bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten zu unterstützen.
Dieser Dienstausweis dient der Erkennung der Mitarbeiterin und ist nicht übertragbar. Der Dienstausweis ist Eigentum der Stadt Halberstadt.