Berechtigung Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Inhaberin dieses Dienstausweises ist Mitarbeiterin der Stadt Halberstadt

Der Inhaberin dieses Ausweises werden aufgrund des SOG LSA folgende Befugnisse übertragen:

  1. Allgemeine Befugnisse (§ 13 SOG LSA)
  2. Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (§ 20 SOG LSA)
  3. Anwendung von Zwangsmitteln – Ersatzvornahme (§ 55 SOG LSA)
  4. Im Rahmen ihres Aufgabengebietes ist sie darüber hinaus berechtigt, Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OwiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.

Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, ihr bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten zu unterstützen.

Dieser Dienstausweis dient der Erkennung der Mitarbeiterin und ist nicht übertragbar. Der Dienstausweis ist Eigentum der Stadt Halberstadt.

© Jeannette Schroeder E-Mail

Zurück

Zurück
Nach oben