Westlich Sargstedter Siedlung
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Bauabschnitten Falkenweg West und Falkenweg Ost des attraktiven Neubaugebietes der Stadt Halberstadt. Wir glauben, dass die Fakten und vielleicht eine Ortsbesichtigung Sie genauso überzeugen wie bisher rund 95 Familien, welche dort gebaut haben.
Um den Interessenten bzw. Bauherren einen schnellen und unbürokratischen Service zu bieten ist bei der Stadt Halberstadt für das Neubaugebiet das "Team Westlich Sargstedter Siedlung" zuständig. Das Team ist direkt dem Oberbürgermeister unterstellt und besteht aus: Frau Ruprecht und Herrn Heideck, Abteilung Stadtplanung, Tel. 551612 bzw. 551614; Herrn Fleischhauer, Abteilung Tiefbau, Tel. 551662 und Herrn Drösemeyer, Bereich Recht und Liegenschaften, Tel. 551250.
Das Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung, die evtl. nach Studium dieser Information noch offen sind.
Im Bereich der o.g. Bauabschnitte wurden 49 Bauplätze erschlossen , 23 sind derzeit schon vergeben. Die freien Parzellen 158) und 159) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 20, alle übrigen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40.
Bitte prüfen Sie bei Ihrer Grundstücksauswahl, ob Ihre Bauwünsche sich unter Berücksichtigung der B-Pläne realisieren lassen. Wir empfehlen sich hierbei kostenlos und unverbindlich durch die o.g. Abteilung Stadtplanung beraten zu lassen. Aufgrund der Lage im Kreuzungsbereich sind speziell bei der Bebauung der Grundstücke 130), 131) 132) und 134) einige Besonderheiten zu beachten.
Evtl. bereits vergebene Parzellen sind auf den beiliegenden Parzellierungsplänen gestrichen (zwischenzeitliche Vergabe vorbehalten).
Alle freien Grundstücke sind Eigentum der Stadt Halberstadt und werden ohne Bindung an Bauträger etc. entsprechend der Vergaberichtlinie direkt an die jeweils vorliegenden Bewerber vergeben. Reservierungen vorab sind leider nicht möglich.
Bewerbungen richten Sie bitte, persönlich oder schriftlich (formlos), an:
Stadt Halberstadt
Bereich Recht und Liegenschaften,
Postfach 1537
38805 Halberstadt
Fax 03941/55 1029
mail: Droesemeyer@halberstadt.de
Bei zeitnahem Eingehen mehrerer Bewerbungen wird der Erwerber durch Losverfahren bestimmt.
Finanzielle Erwerbskonditionen und Erschließung
Die Bauplätze werden zu günstigen Konditionen verkauft.
Der Kaufpreis beträgt 48,00 /m², inkl. der Straßenerschließung nach §§ 127 ff BauGB sowie Vermessung und Setzen der Grenzsteine.
Der Erschließungsbeitrag für den Straßenbau von 23,00 /m² ist somit im Kaufpreis enthalten und daher mit Bezahlung desselben abgegolten.
Der Kaufpreis ist bei Übernahme des Grundstückes durch den Bauherren fällig, im allgemeinen kann als Übernahmetermin der durch den Erwerber geplante Baubeginn vereinbart werden.
Die gesonderten Zuwegungen zu den Grundstücken 154) im Falkenweg Ost sowie 110), 111) und 140) im Falkenweg West werden als Privatstraße zu gleichen Anteilen an die Erwerber der anliegenden Parzellen verkauft. Die Erwerber haben hierfür jeweils einen anteiligen Kaufpreis von 1.100,00 zu bezahlen. Die Privatstraße wird auf Kosten der Stadt fertiggestellt.
Weitere Kosten
Grunderwerbssteuer von 5,0 %, Notargebühren und sonstige Nebenkosten trägt der Erwerber. Erschließungsleistungen Dritter, also z.B. Stadtwerke, Abwassergesellschaft, Telekom etc. zahlt der Erwerber direkt. Die Hausanschlüsse inkl. Zähler und Inbetriebnahme für Strom, Erdgas und Trinkwasser kosten lt. Auskunft der Stadtwerke gesamt rund 7.500 pro Grundstück, Leitungsmehrlängen werden ggf. gesondert berechnet.
Der Baukostenzuschuss für den Schmutzwasserkanal und die entsprechenden Kos-ten für den Hausanschluss betragen bis zur Übergabestelle, ca. 1 Meter auf dem Grundstück, je nach Grundstück rund 1.705 bis rund 3.160 brutto und sind bei Übernahme des Grundstückes an die Stadt zur Weiterleitung an die Abwasserge-sellschaft Halberstadt m.b.H. zu zahlen. Grundstücksbezogene Angaben erhalten Sie auf Nachfrage.
- Änderungen vorbehalten.
Regenwasser ist auf den Grundstücken zu entsorgen (versickern bzw. verwenden), ein Kanalbaubeitrag sowie laufende Gebühren für Regenwasserentsorgung entfallen.
Nach Erfahrungen aus dem 1. und 2. Bauabschnitt sind ca. 2.500,00 - 4.000,00 für die Installation einer ausschließlichen Versickerungsanlage oder eines Regenwasserspeichers zur Regenwassernutzung (Gartenbewässerung, WC, Waschmaschine etc.) mit nachgeschalteter Überlaufversickerung zu investieren.
Die Grundstücksvergabe
Wenn kommunale Grundstücke vergeben werden und gleichzeitig mehrere Bewerber vorliegen, kann es leider leicht zu Unstimmigkeiten kommen, da sich Bewerber teilweise übergangen fühlen. Um diese Gefahr auszuschließen hat der Stadtrat ein Grundstücks-vergabeverfahren beschlossen, welches eine Gleichbehandlung aller Bewerber sicher-stellt.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt daher bei Vorliegen mehrerer Bewerber nach dem festgelegten Losverfahren.
Sofern jeweils nur eine Bewerbung vorliegt, erfolgt die Vergabe im Allgemeinen in-nerhalb einer Woche.
Daher sollte das Wunschgrundstück möglichst bereits bei der Bewerbung genannt werden.
Hinweis:
Diese Information wurde sorgfältig erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.
Stand aller Angaben: 21.07.2011