BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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Benutzungshinweise zum Verwaltungsarchiv
Beim Verwaltungsarchiv der Stadtverwaltung Halberstadt handelt es sich um kein öffentlich zugängliches Archiv. Die Nutzung der Akten ist daher nur sehr eingeschränkt unter Beachtung von rechtlichen Vorschriften möglich.
Die Benutzung erfolgt nach vorheriger Absprache entweder direkt im Verwaltungsarchiv durch Einsichtnahme in die Akten oder durch die Bereitstellung von Kopien durch das Verwaltungsarchiv. Die Nutzung ist glaubhaft darzulegen und erfolgt nur, sofern dieser keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Insbesondere Akten ab dem 3. Okt. 1990 unterliegen einer 30jährigen Sperrfrist und können daher nicht für die Nutzung durch Dritte bereitgestellt werden. Da bei der Nutzung auch der Datenschutz zu beachten und einzuhalten ist, werden Akten mit personenbezogenem Inhalt (z.B. Akten mit Zeugnissen) nicht im Original vorgelegt, sondern die eigenen Unterlagen werden für den eigenen Gebrauch in Kopie bereitgestellt (siehe Schulunterlagen).
Die Benutzung erfolgt nach vorheriger Absprache entweder direkt im Verwaltungsarchiv durch Einsichtnahme in die Akten oder durch die Bereitstellung von Kopien durch das Verwaltungsarchiv. Die Nutzung ist glaubhaft darzulegen und erfolgt nur, sofern dieser keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Insbesondere Akten ab dem 3. Okt. 1990 unterliegen einer 30jährigen Sperrfrist und können daher nicht für die Nutzung durch Dritte bereitgestellt werden. Da bei der Nutzung auch der Datenschutz zu beachten und einzuhalten ist, werden Akten mit personenbezogenem Inhalt (z.B. Akten mit Zeugnissen) nicht im Original vorgelegt, sondern die eigenen Unterlagen werden für den eigenen Gebrauch in Kopie bereitgestellt (siehe Schulunterlagen).