BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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Schaubild Sanierung
Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit eines Gebäudes | ||
Beratung über Vorgehensweise, Förderung und ggf. Denkmaleigenschaft durch die Abteilung Stadterneuerung der Stadt Halberstadt | ||
Ggf. Kauf des Grundstückes/Hauses unter Beachtung der Vorschriften der §§ 136 - 164 BauGB | ||
Einschaltung eines Architekten | ||
Auftragserteilung an den Architekten | ||
Absprache mit der Stadt (Stadterneuerung, Stadtplanung) und der SALEG |
Erarbeitung durch den Architekten: |
Absprache mit dem Bauherrn / Eigentümer |
Prüfung durch die Abteilung Stadterneuerung sowie Feststellung der förderung- sfähigen Kosten |
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Beratung über Förderung und |
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Fördermittel verfügbar |
Fördermittel z.Zt. nicht verfügbar | |
Abschluss eines Sanierungs- vertrages zwischen Eigentümer u. Stadt mit Festlegung der Förderung |
Eintrag der Sanierungs-/Bau- maßnahme in eine Warteliste | |
Abschluss eines Architekten- vertrages zwischen Bau- herrn u. Architekt |
Abschluss einer "Vereinbarung zum vorzeitigen Baubeginn" zw. Bauherrn und Stadt zur Vor- finanzierung der Maßnahmen durch den Bauherrn | |
Bauantragstellung, Durch- führung u. Abrechnung der Sanierungs-/Baumaßnahmen durch den Architekten unter Begleitung der Stadt und der SALEG |
Nachträgliche Förderung bei verfügbaren Fördermitteln |