BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Schaubild Sanierung

Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit und -fähigkeit eines Gebäudes
Beratung über Vorgehensweise, Förderung und ggf. Denkmaleigenschaft
durch die Abteilung Stadterneuerung der Stadt Halberstadt
Ggf. Kauf des Grundstückes/Hauses unter Beachtung
der Vorschriften der §§ 136 - 164 BauGB
Einschaltung eines Architekten
Auftragserteilung an den Architekten
Absprache mit der Stadt (Stadterneuerung, Stadtplanung) und der SALEG

  Erarbeitung durch den Architekten:
  -Bestandspläne/Schadenslisten
  -Sanierungs-und Nutzungskonzept
  -Kostenermittlung

Absprache mit dem Bauherrn / Eigentümer
  Prüfung durch die Abteilung Stadterneuerung sowie Feststellung der förderung-
sfähigen Kosten
 
 

Beratung über Förderung und
Finanzierungsmöglichkeiten durch
die Stadt und die SALEG
- GRUNDSATZENTSCHEIDUNG DES EIGENTÜMERS / BAUHERRN ÜBER DURCHFÜHRUNG DER SANIERUNGSMAßNAHME

 
Fördermittel verfügbar
  Fördermittel z.Zt. nicht verfügbar
Abschluss eines Sanierungs-
vertrages zwischen Eigentümer
u. Stadt mit Festlegung
der Förderung
  Eintrag der Sanierungs-/Bau-
maßnahme in eine Warteliste
Abschluss eines Architekten-
vertrages zwischen Bau-
herrn u. Architekt
  Abschluss einer "Vereinbarung
zum vorzeitigen Baubeginn" zw.
Bauherrn und Stadt zur Vor-
finanzierung der Maßnahmen
durch den Bauherrn
Bauantragstellung, Durch-
führung u. Abrechnung der
Sanierungs-/Baumaßnahmen
durch den Architekten unter
Begleitung der Stadt und
der SALEG
  Nachträgliche Förderung bei
verfügbaren Fördermitteln
 

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